Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer,
Veranstaltungsräume, Flächen sowie die Nutzung der angemieteten
Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und
ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am
Anreisetag ab 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des
vollen Logispreises ( Listenpreis ) in Rechung stellen, ab 15.00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
4. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken und
Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit
dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger
Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet.
5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der
jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten
werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das
Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw.
Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund
von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine
Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich
ist.
III. Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder
Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach
02:00 Uhr wird das Hotel, für die Bereitstellung von Mitarbeitern
Pauschale Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu berechnen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung
getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder
die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro
4. Rechnungen des Hotels vor Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a.
zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart
sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück)
bei Gruppen ab 10 Zimmernächten
-50% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie.
Rest nach Vorlage der Rechnung vor Abreise.
b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten,
Speisenumsatz, pauschalierter Getränke & Speisenumsatz und
Tagungspauschalen ) bei Aufträgen ab € 2.000,00Auftragsvolumen
pro bestellten Gast 50,- € 10 Tage vor Veranstaltungsdatum. Rest nach
Vorlage der Rechnung am Veranstaltungstag.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist
hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit
vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht
bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt
werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw.
spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend
bekannt zu geben.
IV. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder
Zwecks, gebucht werden, - das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
oder ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX
bleiben unberührt.
V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den
Kunden folgendes:
Bei einer Stornierung hat der Kunde 80% des vereinbarten
Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen sofern
folgende Zeiträume nicht eingehalten werden:
Gültig für Stornierung und Änderungen der Reservierungen.
Buchung bis 3 Zimmereinheiten
Standard: 48 Std vor Anreise. Messe: 14 Tage vor Anreise.
Buchungen ab 4 Zimmereinheiten
Standard: 30 Tage vor Anreise. Messe: 60 Tage vor Anreise.
3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der
Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der
Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für
das gebuchte Kontingent ein.
4. Im Veranstaltungsbereich für alle Veranstaltungsräume gilt für eine
Stornierung durch den Kunden folgendes: Stornierungen sind bis zu 6
Monate vor dem Veranstaltungsdatum möglich.
Wird später Storniert berechnet das Hotel 50,- € pro bestellten Gast.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnet
das Hotel 30,- € pro bestellten Gast.
5. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine
Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder
vorzeitige Abreise.
6. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem
Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens
10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden;
sie bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne
entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei
einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten
Gästezahl.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl
berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später
als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter
der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu
festgesetzt werden und die bestätigten ggf. Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die
vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann
das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung
stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten
Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist,
insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt
werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig
benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den
ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar,
zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung
gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer
Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung
technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von
Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung
des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das
Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass
der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische
Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des
Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf
dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine
pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet
für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese
nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.
6. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers
geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine
Ausfallvergütung zu berechnen.
VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den
feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die
Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach
Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das
Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel
für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von
zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von
Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden
sind.
IX. Haftung des Hotels
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz
vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe
Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der
Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in
allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte
Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf
das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 1.000,- €
bzw. für Geld- und Wertgegenstände 500,- € beschränkt.
3. Das Hotel haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf
einem Stellplatz direkt vor dem Haus abgestellt ist, die von ihm, seinen
Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist
verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche
Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelanlage des
Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die
allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu
verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für
Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter
verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleibt hiervon unberührt.
X. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die
durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste,
Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter oder sonstige
Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige
Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt,
einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser
Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt
bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2013
Golfhotel & Restaurant Lindenhof
Herr Petar Arsenic
Lehnfurther Weg 1
61118 Bad Vilbel
Telefon: (06101) 5245-0
Telefax: (06101) 5245-141
e-Mail: info@golfhotel-lindenhof.de
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